Vom 06. Juni bis zum 09. Juni 2024 findet die zehnte Direktwahl zum Europäischen Parlament statt.
In Deutschland wird am 09. Juni 2024 gewählt.
Die Wahl zum Europäischen Parlament erfolgt nicht nach einem einheitlichen europäischen Wahlrecht, sondern nach nationalen Wahlgesetzen. Das Europawahlgesetz und die Europawahlordnung regeln das Wahlverfahren in der Bundesrepublik Deutschland.
Wer wird zur Europawahl gewählt?
Bei der Europawahl werden die Abgeordneten des Europäischen Parlaments gewählt. Das Europäische Parlament ist die Volksvertretung der Europäischen Union. Künftig werden 720 Abgeordnete gewählt werden, damit 15 mehr als im ausgehenden Parlament. Grund dafür ist eine Anpassung an die Entwicklung der Bevölkerung jedes Landes. Deutschland wählt 96 Abgeordnete.
Die Wahlperiode dauert 5 Jahre.
Wahlberechtigung Europawahl
Der Bundestag hat am 10. November 2022 das aktive Wahlalter von 18 auf 16 Jahre gesenkt.
Wahlberechtigt für die Europawahl sind alle Deutschen im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz, die am Wahltag:
- das 16. Lebensjahr vollendet haben
- seit mindestens drei Monaten ihren Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland bzw. in Werne haben und
- vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind
Auch im Ausland lebende Deutsche können unter bestimmten Voraussetzungen an der Europawahl teilnehmen. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf den Seiten des Bundeswahlleiters LINK
Wahlberechtigt sind auch die Werner Bürgerinnen und Bürger, die die Staatsangehörigkeit eines der übrigen Mitgliedsländer der Europäischen Union besitzen (Unionsbürger) und am Wahltag die übrigen Voraussetzungen (16 Jahre, mindestens dreimonatiger Wohnsitz, kein Ausschluss vom Wahlrecht) erfüllen. Unionsbürger können sich entscheiden, ob sie ihr Wahlrecht in Werne oder in ihrem Heimatland ausüben möchten. Wenn Sie Ihr Wahlrecht in Werne ausüben wollen, muss hierfür ein formeller Antrag auf Eintrag in das Wählerverzeichnis gestellt werden. Dies gilt jedoch nur für die erste Teilnahme an einer Europawahl in Deutschland. Bei allen nachfolgenden Europawahlen erfolgt der Eintrag in das Wählerverzeichnis von Amts wegen. Wer bereits bei der Europawahl 2004, 2009, 2014 oder 2019 einen Antrag auf Eintrag in das Wählerverzeichnis gestellt hat, braucht den Antrag nicht erneut stellen.
Weitere Einzelheiten erläutert das Wahlamt.
Wahlamt der Stadt Werne
E-Mail: wahlamt@werne.de
Telefon: 0 23 89 - 71 888
Briefwahl
Briefwahlunterlagen können Sie auf drei Wegen erhalten:
auf dem klassischen postalischen Weg, durch persönliche Abholung oder per Online-Antrag.
Antrag per Wahlbenachrichtigungsbrief
Das Antragsformular für den schriftlichen Briefwahlantrag finden Sie auf der Rückseite Ihres Wahlbenachrichtigungsbriefs.
Persönliche Abholung
Die persönliche Abholung der Briefwahlunterlagen im Briefwahlbüro ist ca. 1 Monat vor der Wahl möglich. Die Wahlunterlagen werden gegen Vorlage des Benachrichtigungsbriefes und des Personalausweises ausgehändigt. Diese können auch direkt vor Ort ausgefüllt und in die Urne geworfen werden.
Briefwahlbüro
Öffnungszeiten
Montag-Mittwoch 08:00 – 16:00 Uhr
Donnerstag 08:00 – 17:30 Uhr
Freitag 08:00 – 12:00 Uhr
nur Freitag, 7. Juni 08:00 – 18:00 Uhr
Online-Antrag
Wahlschein Online Die Online-Beantragung ist bis zum 05.06.2024, 14:00 Uhr, möglich.
Stimmzettelschablonen für Blinde und sehbeeinträchtigte Menschen
Auch bei der Europawahl am 9. Juni werden wieder Stimmzettel verwendet, deren rechte obere Ecke abgetrennt ist. Kombiniert mit einer Stimmzettelschablone und einer CD ermöglicht es diese Markierung, dass blinde und sehbeeinträchtigte Menschen den Stimmzettel selbst ausfüllen können.
Ausführliche Informationen finden Sie auf der Seite des DBSV Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e. V.
Stadt Werne
Konrad-Adenauer-Platz 1
59368 Werne
Telefon: 02389 71-1
Telefax: 02389 71-323
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