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Bundestagswahl

Die Bundestagswahl findet am 26. September 2021 statt.

Der Deutsche Bundestag ist die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland und als maßgebliches Gesetzgebungsgremium ihr wichtigstes Organ. Er besteht aus Abgeordneten des deutschen Volkes, die in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl auf vier Jahre gewählt werden.

Der Deutsche Bundestag wird nach den Grundsätzen einer mit der Personenwahl verbundenen Verhältniswahl gewählt. Man nennt dies auch personalisierte Verhältniswahl. Die Wählerin und der Wähler haben hierbei zwei Stimmen.


Wahlberechtigung Bundestagswahl

Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Art. 116 Abs. 1 GG, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten.

Wahlberechtigt sind bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen auch diejenigen Deutschen im Sinne des Art. 116 Abs. 1 GG, die am Wahltag außerhalb der BRD leben, sofern sie nach Vollendung des 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der BRD gelebt haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre her ist oder aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind. Der entsprechende Antrag wird auf der Seite des Bundeswahlleiters LINK veröffentlicht.

Daneben gibt es Ausschlussgründe, wie z.B. den Verlust des Wahlrechts durch Richterspruch.


Briefwahl

Briefwahlunterlagen können Sie auf drei Wegen erhalten: 

auf dem klassischen postalischen Weg, durch persönliche Abholung mit Terminvereinbarung oder per Online-Antrag.

Antrag per Wahlbenachrichtigungsbrief

Das Antragsformular für den schriftlichen Briefwahlantrag finden Sie auf der Rückseite Ihres Wahlbenachrichtigungsbriefs. 

Persönliche Abholung

Die persönliche Abholung der Briefwahlunterlagen im Briefwahlbüro ist ca. ab dem 18. August möglich. Die Wahlunterlagen werden gegen Vorlage des Benachrichtigungsbriefes und des Personalausweises ausgehändigt. Diese können auch direkt vor Ort ausgefüllt und in die Urne geworfen werden. 

Online-Antrag

Ab dem 16.08.2021 wird auch die Beantragung online möglich sein. Ein entsprechender Link wird zu dem Zeitpunkt eingestellt.


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Anschrift

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Konrad-Adenauer-Platz 1
59368 Werne

Kontakt

Telefon: 02389 71-1
Telefax: 02389 71-323
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