Der Produkthaushalt 2013
Der Haushaltsplan enthält den Ergebnisplan, bestehend aus dem Gesamtergebnisplan und den Teilergebnisplänen auf Produktebene und den Finanzplan, bestehend aus dem Gesamtfinanzplan und den Teilfinanzplänen auf Produktbereichsebene.
Zudem sind die nach der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) vorgeschriebenen Anlagen zum Haushaltsplan enthalten. Diese sind im Wesentlichen
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Vorbericht
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Stellenplan
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Eröffnungsbilanz zum Stichtag 01.01.2009
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Übersichten über die Fraktionszuwendungen
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Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Verbindlichkeiten
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die Übersicht über die Entwicklung des Eigenkapitals
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Wirtschaftsplan und Jahresabschluss der Sondervermögen
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Bäderbetrieb der Stadt Werne
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Kommunalbetrieb Werne
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Übersicht über die Unternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit
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Stadtmarketing Werne GmbH
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Konsolidierungsplan
Einbringung
Der Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen wurde vom Stadtkämmerer aufgestellt und dem Bürgermeister zur Bestätigung vorgelegt. Der bestätigte Entwurf wurde in die Sitzung des Rates der Stadt Werne am 12.12.2012 eingebracht.
Sitzung des Stadtrates vom 12.12.2012
Einbringungssrede des Stadtkämmerers Marco Schulze-Beckinghausen
Beratung und Beschlussfassung
Die Beratung und Beschlussfassung erfolgt in der Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses am 20. Februar 2013 sowie in der Stadtratssitzung am 27. Februar 2013.
Sitzung des HFW vom 20.02.2013
Sitzung des Stadtrates vom 27.02.2013
Haushaltsrede Bürgermeister Lothar Christ
Haushaltsrede Christian Schmid, CDU-Fraktion
Haushaltsrede Prof. Dr. Andreas Heinecke, SPD-Fraktion
Haushaltsrede Claudia Lange, FDP- Fraktion
Haushaltsrede Benedikt Striepens, Fraktion Bündnis90/DIE GRÜNEN
Haushaltsrede Michael Peters, Fraktion UWW - Freie Wähler NRW
Genehmigung des Kreises Unna
Am 10. Juni 2013 wurde die Verfügung des Landrates als untere staatliche Verwaltungsbehörde übergeben. Darin stellte die Aufsichtsbehörde fest, dass
das Verfahren zur Aufstellung der Haushaltssatzung grundsätzlich ordnungsgemäß abgelaufen ist und die Haushaltssatzung mit Ihren Anlagen den formalen rechtlichen Anforderungen entspricht,
aufgrund des von der Stadt Werne geplanten Eigenkapitalverzehrs ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen ist. Als Zieljahr wurde das Jahr 2020 festgesetzt.
das vorgelegte Haushaltssicherungskonzept die wesentlichen formalen Genehmigungsvoraussetzungen erfüllt und sich nach der vorgenommenen Haushaltsanalyse die getroffenen Annahmen nachvollziehen lassen.
Gemäß § 76 Abs. 2 GO NRW in der zurzeit gültigen Fassung wurde das Haushaltssicherungskonzept der Stadt Werne unter den folgenden Auflagen genehmigt:
Beim Haushaltsvollzug sind die im Haushaltssicherungskonzept getroffenen Festsetzungen einzuhalten. Falls einzelne Konsolidierungsschritte nicht oder nicht in vollem Umfang umgesetzt werden können, sind rechtzeitig ergebnisbezogen gleichwertige Ersatzlösungen zu schaffen.
Haushaltsverbesserungen (Mehrerträge und Minderaufwendungen) im laufenden Haushaltsjahr sind vollständig zur Verringerung aufgelaufener Fehlbeträge und gleichzeitig zur Verbesserung der Liquidität einzusetzen.
Sind im Vergleich zu den Haushaltsansätzen konkret absehbare Mindererträge oder Mehraufwendungen zu erwarten, sind umgehend geeignete Maßnahmen zu ergreifen, damit das beschlossene Zieljahr für den Haushaltsausgleich nicht überschritten wird.
Bei einer sich abzeichnenden negativen Abweichung des geplanten Jahresdefizits im Haushaltsjahr 2013 von mehr als 2,5 Mio. € sind ein Nachtragshaushalt und ein Nachtragshaushaltssicherungskonzept zu beschließen.
Zum Stichtag 30.09. ist ein Zwischenbericht zur Haushaltsführung und zur Umsetzung der einzelnen Haushaltssicherungsmaßnahmen zu erstellen und der Aufsichtsbehörde vorzulegen. Darin ist besonders auf die künftige Entwicklung der Zuschussbedarfe für den Kommunalbetrieb Werne (KBW) und den Bäderbetrieb der Stadt Werne mit der Natur-Solebad Werne GmbH einzugehen.
Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Werne
Die Haushaltssatzung wurde am 03. Juli 2013 im Amtsblatt der Stadt Werne veröffentlicht. Somit befindet sich die Stadt Werne seitdem nicht mehr in der vorläufigen Haushaltsführung gemäß § 82 Gemeindeordnung NRW.
Der Produkthaushaltes zum download:
Anlagen
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Wirtschaftsplan und Jahresabschluss der Sondervermögen
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Kommunalbetrieb Werne
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Übersicht über die Unternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit
Haushaltskonsolidierungsplan